Erster Titel Zusammentreffen saarländischer Vorauszahlungen mit saarländischer Unterhaltshilfe und mit Kriegsschadenrente
Zweiter Titel Zusammentreffen von Aufbaudarlehen mit saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
Dritter Titel Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen in Erbfällen
Vierter Titel Sonstige und Schlußvorschriften
§ 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags - Digitale Gesetze
§ 3 Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
Sind saarländische Vorauszahlungen gewährt worden, wird der Mindesterfüllungsbetrag (§ 278a Abs. 4, § 283a Abs. 1 Nr. 3 LAG) nur gewährt, soweit er die Vorauszahlungen übersteigt.