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§ 5 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024 (2. GAPAusnV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zusätzliche Anrechnungsmöglichkeit für Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen oder Zwischenfrüchten
§ 3 Berücksichtigung bei Öko-Regelungen
§ 4 Ergänzende Angaben im Sammelantrag
§ 5 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.