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Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (2. FZVAusnV)
Eingangsformel
§ 1 Digitaler Fahrzeugschein
§ 2 Antrag, Bereitstellung
§ 3 Weitergabe an Dritte
§ 4 Verwendung
§ 5 Ungültigkeit
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2030 außer Kraft.