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§ 4 Anlagebedingte Leiden - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
I.: Besondere Anspruchsvoraussetzungen
§ 4 Anlagebedingte Leiden
Ein anlagebedingtes Leiden gilt als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne der Entstehung verursacht, wenn es durch diese Gewaltmaßnahmen wesentlich mitverursacht worden ist.
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. DV-BEG)
I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
§ 1 Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG
§ 2 Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
§ 3 Verschlimmerung früherer Leiden
§ 4 Anlagebedingte Leiden
§ 5 Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
§ 6 Ärztliche Untersuchung
§ 7 Folgen der Weigerung
II. Die gesetzlichen Ansprüche
III. Schlußbestimmungen