Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 4 Anlagebedingte Leiden - Digitale Gesetze
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. DV-BEG)
I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
II. Die gesetzlichen Ansprüche
III. Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
I.: Besondere Anspruchsvoraussetzungen
§ 4 Anlagebedingte Leiden
Ein anlagebedingtes Leiden gilt als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne der Entstehung verursacht, wenn es durch diese Gewaltmaßnahmen wesentlich mitverursacht worden ist.