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§ 12 Zugänglichkeit der Normen - Digitale Gesetze
Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin) (20. BImSchV)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
Dritter Teil Verfahren zur Messung und Überwachung
Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften
§ 10 Andere oder weitergehende Anforderungen
§ 11 Zulassung von Ausnahmen
§ 12 Zugänglichkeit der Normen
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Fünfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Teil: Gemeinsame Vorschriften
§ 12 Zugänglichkeit der Normen
DIN-, DIN-EN-Normen sowie VDI-Richtlinien, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.