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§ 8 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes (1. WoZErhV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zinserhöhung
§ 3 Begrenzung der Zinserhöhung insbesondere bei Mietwohnungen
§ 4 Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen
§ 5 Sonderregelung für gemischt geförderten Wohnraum
§ 6 Ausschlußfrist
§ 7 Berlin-Klausel
§ 8 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.