Unterabschnitt 5 Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
Unterabschnitt 6 Sicherheit und Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 7 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
Unterabschnitt 8 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.7
Abschnitt 3 Besondere Vorgaben für die Fläche N-3.8
Abschnitt 4 Besondere Vorgaben für die Fläche O-1.3
Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 24 Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Der Träger des Vorhabens hat die Anlagen als Luftfahrthindernisse sowie sonstige Hindernisse in der Umgebung des Hubschrauberlandedecks entsprechend den Vorgaben des „Standards Offshore-Luftfahrt, Teil 5: Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen in der AWZ“ vom 17. August 202011
Amtlicher Hinweis: Herausgegeben von und zu beziehen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.