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Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (1. FlugLSV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenerfassung über den Flugbetrieb
§ 3 Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung
§ 4 Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
§ 5 Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.