Abschnitt 4 Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
Abschnitt 5 Marktüberwachung
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 14 Europäische Werkstoffzulassung
Für Werkstoffe, für die eine europäische Werkstoffzulassung gemäß § 2 Satz 1 Nummer 4 beantragt wird, ist das Verfahren nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/68/EU anzuwenden.