Abschnitt 2 Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen
Abschnitt 3 Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/687 der Kommission vom 26. September 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton
Abschnitt 4 Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/738 der Kommission vom 9. Oktober 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas
Abschnitt 5 Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien
Abschnitt 6 Vorschriften für Großfeuerungsanlagen in der chemischen Industrie, die der mittelbaren Beheizung von Gütern in Reaktoren dienen
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Bezugssauerstoffgehalt und Aggregationsregeln
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Bezugssauerstoffgehalt
§ 4
Aggregationsregeln
Unterabschnitt 2
Gemeinsame Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
§ 5
Anforderungen und im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte zur Absicherung von Umweltqualitätszielen
§ 6
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen
§ 7
Kraft-Wärme-Kopplung und Kopplung von Gas- und Dampfturbinen
§ 8
Wesentliche Änderung einer Feuerungsanlage
§ 9
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid
§ 10
Begrenzung der Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen
§ 11
Ableitbedingungen für Abgase
§ 12
Abgasreinigungseinrichtungen
Unterabschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
§ 13
Brennstoffkontrolle
§ 14
Energieeffizienzkontrolle
§ 15
Messplätze
§ 16
Messverfahren und Messeinrichtungen
§ 17
Kontinuierliche Messungen
§ 18
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen
§ 19
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
§ 20
Periodische Messungen
§ 21
Messberichte; Beurteilung von periodischen Messungen
§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen
Unterabschnitt 4
Zulassung von Ausnahmen und weitergehende Anforderungen
§ 23
Zulassung von Ausnahmen
§ 24
Weitergehende Anforderungen
Abschnitt 2
Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungs- beschlusses (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 2
§ 25
Anwendungsbereich
§ 26
Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 2
Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 2
§ 27
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
§ 28
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe
§ 29
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen
§ 30
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe, ausgenommen flüssige Brennstoffe aus Produktionsrückständen der chemischen Industrie
§ 31
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen, ausgenommen gasförmige Brennstoffe aus Produktionsrückständen der chemischen Industrie
§ 32
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen und gasförmigen Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie
§ 33
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
§ 34
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
§ 35
Netzstabilitätsanlagen
Unterabschnitt 3
Zusätzliche Anforderungen an Messung und Überwachung zu Abschnitt 2
§ 36
Ausnahme vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen
§ 37
Abweichende Vorschriften zu periodischen Messungen
§ 38
Zusätzliche periodische Messungen
Unterabschnitt 4
Übergangsvorschriften zu Abschnitt 2
§ 39
Übergangsregelungen
Abschnitt 3
Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/687 der Kommission vom 26. September 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 3
§ 40
Anwendungsbereich
§ 41
Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 2
Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 3
§ 42
Gemeinsame Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Ablaugen der Zellstoffherstellung
§ 43
Zusätzliche Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Sulfat-Ablaugen der Zellstoffherstellung
§ 44
Zusätzliche Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Sulfit-Ablaugen der Zellstoffherstellung
Unterabschnitt 3
Übergangsvorschriften zu Abschnitt 3
§ 45
Übergangsregelungen
Abschnitt 4
Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/738 der Kommission vom 9. Oktober 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 4
§ 46
Anwendungsbereich
§ 47
Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 2
Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 4
§ 48
Gemeinsame Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen in Raffinerien, die Raffinerieheizgase oder Destillations- oder Konversionsrückstände einsetzen
§ 49
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen für den Einsatz von Destillations- oder Konversionsrückständen
§ 50
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen für den Einsatz von Raffinerieheizgasen
§ 51
Emissionsgrenzwerte in Raffinerien bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen
§ 52
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinen in Raffinerien, die Raffinerieheizgase einsetzen
§ 53
Kompensationsmöglichkeit in Raffinerien
Unterabschnitt 3
Zusätzliche Anforderungen an Messung und Überwachung zu Abschnitt 4
§ 54
Kontinuierliche Messungen
§ 55
Abweichende Vorschriften zu periodischen Messungen
Unterabschnitt 4
Übergangsvorschriften zu Abschnitt 4
§ 56
Übergangsregelungen
Abschnitt 5
Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Her- stellung von organischen Grundchemikalien
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 5
§ 57
Anwendungsbereich
§ 58
Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 2
Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 5
§ 59
Emissionsgrenzwerte
Unterabschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften zur Messung und Überwachung zu Abschnitt 5
§ 60
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen
Unterabschnitt 4
Übergangsvorschriften zu Abschnitt 5
§ 61
Übergangsregelungen
Abschnitt 6
Vorschriften für Großfeuerungsanlagen in der chemischen Industrie, die der mittelbaren Beheizung von Gütern in Reaktoren dienen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 6
§ 62
Anwendungsbereich
§ 63
Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 2
Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 6
§ 64
Emissionsgrenzwerte
Unterabschnitt 3
Übergangsvorschriften zu Abschnitt 6
§ 65
Übergangsregelungen
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 66
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern