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Zwölftes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Art. 4 d. Dritten Rentenversicherungs- Änderungsgesetzes - 3. RVÄndG) (12. RAG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften und Schlußvorschriften
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: