Titel 2 Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
Titel 3 Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
Titel 4 Ansprüche aus dem Eigentum
Titel 5 Miteigentum
Abschnitt 4 Dienstbarkeiten
Abschnitt 5 Vorkaufsrecht
Abschnitt 6 Reallasten
Abschnitt 7 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Abschnitt 8 Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
§ 909 Vertiefung - Digitale Gesetze
§ 909 Vertiefung
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.