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BGB
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1 Kauf, Tausch
Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Titel 4 Schenkung
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Titel 6 Leihe
Titel 7 Sachdarlehensvertrag
Titel 8 Dienstvertrag und ähnliche Verträge
Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1 Werkvertrag
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
§ 632 Vergütung
§ 632a Abschlagszahlungen
§ 633 Sach- und Rechtsmangel
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
§ 634a Verjährung der Mängelansprüche
§ 635 Nacherfüllung
§ 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
§ 637 Selbstvornahme
§ 638 Minderung
§ 639 Haftungsausschluss
§ 640 Abnahme
§ 641 Fälligkeit der Vergütung
§ 641a (weggefallen)
§ 642 Mitwirkung des Bestellers
§ 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
§ 644 Gefahrtragung
§ 645 Verantwortlichkeit des Bestellers
§ 646 Vollendung statt Abnahme
§ 647 Unternehmerpfandrecht
§ 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
§ 648 Kündigungsrecht des Bestellers
§ 648a Kündigung aus wichtigem Grund
§ 649 Kostenanschlag
§ 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
Kapitel 2 Bauvertrag
Kapitel 3 Verbraucherbauvertrag
Kapitel 4 Unabdingbarkeit
Untertitel 2 Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
Untertitel 3 Bauträgervertrag
Untertitel 4 Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Titel 10 Maklervertrag
Titel 11 Auslobung
Titel 12 Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag
Titel 14 Verwahrung
Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten
Titel 16 Gesellschaft
Titel 17 Gemeinschaft
Titel 18 Leibrente
Titel 19 Unvollkommene Verbindlichkeiten
Titel 20 Bürgschaft
Titel 21 Vergleich
Titel 22 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
Titel 23 Anweisung
Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25 Vorlegung von Sachen
Titel 26 Ungerechtfertigte Bereicherung
Titel 27 Unerlaubte Handlungen
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
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Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3.
nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
4.
nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.