Titel 12 Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag
Titel 14 Verwahrung
Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten
Titel 16 Gesellschaft
Titel 17 Gemeinschaft
Titel 18 Leibrente
Titel 19 Unvollkommene Verbindlichkeiten
Titel 20 Bürgschaft
Titel 21 Vergleich
Titel 22 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
Titel 23 Anweisung
Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25 Vorlegung von Sachen
Titel 26 Ungerechtfertigte Bereicherung
Titel 27 Unerlaubte Handlungen
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
§ 612a Maßregelungsverbot - Digitale Gesetze
§ 612a Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.