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§ 1855 Erklärung der Genehmigung - Digitale Gesetze
BGB
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 1 Vormundschaft
Titel 2 Pflegschaft für Minderjährige
Titel 3 Rechtliche Betreuung
Untertitel 1 Betreuerbestellung
Untertitel 2 Führung der Betreuung
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Personenangelegenheiten
Kapitel 3 Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Unterkapitel 2 Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
Unterkapitel 3 Anzeigepflichten
Unterkapitel 4 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
Unterkapitel 5 Genehmigungserklärung
§ 1855 Erklärung der Genehmigung
§ 1856 Nachträgliche Genehmigung
§ 1857 Widerrufsrecht des Vertragspartners
§ 1858 Einseitiges Rechtsgeschäft
Unterkapitel 6 Befreiungen
Untertitel 3 Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Untertitel 4 Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Untertitel 5 Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 4 Sonstige Pflegschaft
Buch 5 Erbrecht
Inhaltsverzeichnis
Buch 4: Familienrecht
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Unterkapitel 5: Genehmigungserklärung
§ 1855 Erklärung der Genehmigung
Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.