Unterkapitel 3 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten
Unterkapitel 4 Auseinandersetzung des Gesamtguts
Unterkapitel 5 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
Kapitel 4 Wahl-Zugewinngemeinschaft
Untertitel 3 (weggefallen)
Titel 7 Scheidung der Ehe
Titel 8 Kirchliche Verpflichtungen
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Buch 5 Erbrecht
§ 1433 Fortsetzung eines Rechtsstreits - Digitale Gesetze
§ 1433 Fortsetzung eines Rechtsstreits
Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann ohne Zustimmung des anderen Ehegatten einen Rechtsstreit fortsetzen, der beim Eintritt der Gütergemeinschaft anhängig war.