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§ 1304 Geschäftsunfähigkeit - Digitale Gesetze
BGB
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe
Titel 1 Verlöbnis
Titel 2 Eingehung der Ehe
Untertitel 1 Ehefähigkeit
§ 1303 Ehemündigkeit
§ 1304 Geschäftsunfähigkeit
§ 1305 Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen
Untertitel 2 Eheverbote
Untertitel 3 Ehefähigkeitszeugnis
Untertitel 4 Eheschließung
Titel 3 Aufhebung der Ehe
Titel 4 Wiederverheiratung nach Todeserklärung
Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
Titel 6 Eheliches Güterrecht
Titel 7 Scheidung der Ehe
Titel 8 Kirchliche Verpflichtungen
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Buch 5 Erbrecht
Inhaltsverzeichnis
Buch 4: Familienrecht
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Untertitel 1: Ehefähigkeit
§ 1304 Geschäftsunfähigkeit
Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.