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§ 31 - Digitale Gesetze
19. RAG
Eingangsformel
Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 27
§ 28 (weggefallen)
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 31
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.