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§ 16 - Digitale Gesetze
14. RAG
Eingangsformel
Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 16
§ 17
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 16
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.