Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Verordnungen
Einstellungen öffnen
Suche...
Strg
K
Suche
11. RAG
Eingangsformel
Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften und Schlußvorschriften
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 15 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften und Schlußvorschriften
§ 15
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.