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Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Schutz der Zugangskontrolldienste
Abschnitt 3 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 6 Einziehung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 6 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden.