Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 1 Zweck des Gesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Schutz der Zugangskontrolldienste
Abschnitt 3 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen.