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§ 77 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (ZDG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
Abschnitt 2 Tauglichkeit, Zivildienstausnahmen
Abschnitt 3 Heranziehung zum Zivildienst
Abschnitt 4 Rechtsstellung der Dienstpflichtigen
Abschnitt 5 Ende des Zivildienstes; Versorgung
Abschnitt 6 Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften
Abschnitt 7 Besondere Verfahrensvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Besondere Verfahrensvorschriften
§ 77 Anwendungsbereich
Die §§ 71 bis 76 finden keine Anwendung, soweit Verwaltungsakte von anderen als den in § 2 Abs. 1 und § 5a bezeichneten Stellen erlassen werden.