Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Erlaubnis; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 3 Eigenmittel, Absicherung im Haftungsfall
Abschnitt 4 Sicherungsanforderungen
Abschnitt 5 Vorschriften über die laufende Beaufsichtigung von Instituten
Abschnitt 6 Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit
Abschnitt 7 Sonderbestimmungen für Kontoinformationsdienste
Abschnitt 8 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Zweigstellen aus Drittstaaten
Abschnitt 9 Register
Abschnitt 10 Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
Abschnitt 11 Datenschutz
Abschnitt 12 Beschwerden; Außergerichtliche Streitbeilegung und kollektive Verbraucherinformation
Abschnitt 13 Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften
§ 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 14: Übergangsvorschriften
§ 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
§ 24 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 ist erstmals für ein nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.