Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung
Dritter Teil Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
Vierter Teil Organisation des Berufs
Fünfter Teil Berufsaufsicht
Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit
Siebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
Zehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57g Freiwillige Qualitätskontrolle
§ 57a Absatz 2 bis 6a und die §§ 57b bis 57e gelten entsprechend für die freiwillige Durchführung einer Qualitätskontrolle bei Wirtschaftsprüfern in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.