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§ 3 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVGÄndG)
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Art 1 bis 3
Art 4 Übergangs- und Schlußvorschriften
Art 4
Art 4
Art 4
Art 4
Art 4
Inhaltsverzeichnis
Art 4: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 3
Soweit in anderen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen und Bezeichnungen dieses Gesetzes.