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Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Inhaltsübersicht
Teil I Gerichtsverfassung
Teil II Verfahren
Teil III Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
Teil IV Kosten und Vollstreckung
Teil V Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 88 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil II: Verfahren
9. Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug
§ 88
Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.