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§ 1 Inhalt der Datensätze - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-DV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Inhalt der Datei
Abschnitt 2 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch das Bundesverwaltungsamt
Abschnitt 4 Auskunft an die betroffene Person
Abschnitt 5 Protokollierung bei Datenübermittlungen, Sperrung und Löschung von Daten
Abschnitt 6 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Inhalt der Datei
§ 1 Inhalt der Datensätze
Die Daten, die nach § 3 des Visa-Warndateigesetzes gespeichert werden dürfen, ergeben sich aus Spalte A der Anlage zu dieser Verordnung.