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§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben - Digitale Gesetze
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 3 Strategische Umweltprüfung
Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
Teil 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1: Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
Für die in Anlage 1 Nummer 18.5, 18.7 und 18.8 aufgeführten Industriezonen und Städtebauprojekte gelten die §§ 10 bis 12 nicht.