Zweiter Abschnitt Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
Dritter Abschnitt Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht
Fünfter Abschnitt Dienstliche Veranstaltungen
Sechster Abschnitt Rechtsschutz
Siebter Abschnitt Bußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 74 Beendigung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen enden
1.
durch Entlassung (§ 75),
2.
durch Ablauf der für den Wehrdienst festgesetzten Zeit, wenn der Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist oder