Zweiter Abschnitt Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
Dritter Abschnitt Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht
Fünfter Abschnitt Dienstliche Veranstaltungen
Sechster Abschnitt Rechtsschutz
Siebter Abschnitt Bußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58a Reservewehrdienstverhältnis
Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistengesetz geregelt.