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Schlussformel - Digitale Gesetze
Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (SchuFV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 2 Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
Abschnitt 3 Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.