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§ 54 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Wahl der Vertrauenspersonen
Kapitel 2 Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse
Kapitel 3 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 3: Schlussvorschrift
§ 54 Übergangsregelung
Für Wahlen, zu deren Durchführung der Wahlvorstand vor dem 14. Juni 2017 bestellt worden ist, ist diese Verordnung in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.