Abschnitt 4 Sonstige Pflichten für meldende Plattformbetreiber
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften und weitere Maßnahmen
Abschnitt 6 Rechtsweg und Anwendungsbestimmungen
§ 16 Anwendung der Sorgfaltspflichten - Digitale Gesetze
§ 16 Anwendung der Sorgfaltspflichten
Es steht meldenden Plattformbetreibern frei, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17 bis 20 nur in Bezug auf aktive Anbieter durchzuführen.