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Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (PflegeVG)
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Erster Teil Ergänzung des Sozialgesetzbuches
Zweiter Teil Änderung des Sozialgesetzbuches
Dritter Teil Änderung weiterer Gesetze
Vierter Teil Überleitungsvorschriften zu den Artikeln 1 bis 35
Fünfter Teil Änderung der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall
Sechster Teil Überleitungsvorschriften zu Artikel 5 Nr. 5 und zu den Artikel 53 bis 66
Siebter Teil Schlußvorschriften
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: