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§ 50 Prüfung der Zusatzqualifikation - Digitale Gesetze
Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (ÖDAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4 Schlussbestimmung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 50 Prüfung der Zusatzqualifikation
Sieht die Ausbildungsordnung die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation vor, so gilt für die Prüfung der Zusatzqualifikation Abschnitt 2 entsprechend.