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§ 15 Gliederung der Abschlussprüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (ÖDAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4 Schlussbestimmung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3: Durchführung der Abschlussprüfung
§ 15 Gliederung der Abschlussprüfung
Die Gliederung der Abschlussprüfung richtet sich nach der Ausbildungsordnung.