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§ 33 Strafvorschriften - Digitale Gesetze
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gesundheitsschutz
Abschnitt 3 Kündigungsschutz
Abschnitt 4 Leistungen
Abschnitt 5 Durchführung des Gesetzes
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
§ 33 Strafvorschriften
Wer eine in § 32 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16 und 17 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch die Gesundheit der Frau oder ihres Kindes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.