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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Ausbildung und Laufbahnprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 14 Übergangsvorschrift - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 14 Übergangsvorschrift
Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 26. Oktober 2022 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 12. Januar 2017 (BGBl. I S. 78) weiter anzuwenden.