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§ 98 Anzuwendende Vorschriften - Digitale Gesetze
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge
Zweiter Abschnitt (§§ 20 bis 37 weggefallen)
Dritter Abschnitt Flugplätze
Vierter Abschnitt Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
Fünfter Abschnitt Haftpflichtversicherung
Sechster Abschnitt Kosten, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
10.: Einflug und Verbringung ausländischer Luftfahrzeuge in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
§ 98 Anzuwendende Vorschriften
Für die Erteilung der Erlaubnis, Rücknahme, Widerruf und Aufsicht ist § 93 sinngemäß anzuwenden.