Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Teil 3 Produktverantwortung
Teil 4 Planungsverantwortung
Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Teil 6 Überwachung
Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9 Schlussbestimmungen
§ 62 Anordnungen im Einzelfall
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen treffen.