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§ 3 Gliederung der Prüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege (KlauenPflPrV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin
Abschnitt 2 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin
§ 3 Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:
1.
Tiergesundheit und Tierschutz,
2.
Funktionelle Klauenpflege,
3.
Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.
(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.