Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen
Abschnitt 3 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschrift
§ 17 Übergangsvorschrift
Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende zu führen. Eine Wiederholung von Verfahrensabschnitten ist nicht erforderlich.