Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen
Abschnitt 3 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschrift
§ 11 Anwendungsbereich
Der Abschnitt 3 dieser Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und Abwasseranlagen.