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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (HiWerkBehKGÄndG)
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Art 1 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Art 2 Übergangs- und Schlußbestimmungen
Art 2
Art 2
Art 2
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Schlußformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Art 2: Übergangs- und Schlußbestimmungen
Schlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.