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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes (GStDVDV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Ausbildung und Laufbahnprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes vom 12. Januar 2017 (BGBl. I S. 82) außer Kraft.