Titel VI Innungen, Innungsausschüsse, Handwerkskammern, Innungsverbände
Titel VIa Handwerksrolle
Titel VII Arbeitnehmer
Titel VIII Gewerbliche Hilfskassen
Titel IX Statutarische Bestimmungen
Titel X Straf- und Bußgeldvorschriften
Titel XI Gewerbezentralregister
§ 66 Großmarkt
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.