Titel VI Innungen, Innungsausschüsse, Handwerkskammern, Innungsverbände
Titel VIa Handwerksrolle
Titel VII Arbeitnehmer
Titel VIII Gewerbliche Hilfskassen
Titel IX Statutarische Bestimmungen
Titel X Straf- und Bußgeldvorschriften
Titel XI Gewerbezentralregister
§ 60 Beschäftigte Personen
Die Beschäftigung einer Person im Reisegewerbe kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.