Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Grundbuchordnung (GBO)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Eintragungen in das Grundbuch
Dritter Abschnitt Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
Vierter Abschnitt Beschwerde
Fünfter Abschnitt Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
Sechster Abschnitt Anlegung von Grundbuchblättern
Siebenter Abschnitt Das maschinell geführte Grundbuch
Achter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 113 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
III.: Klarstellung der Rangverhältnisse
§ 113
Wird die neue Rangordnung eingetragen (§ 102 Abs. 2, § 111) oder wird das Verfahren eingestellt (§ 109), so ist der Einleitungsvermerk zu löschen.