Abschnitt 3 Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
Abschnitt 4 Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
Abschnitt 5 Sonstige Pflichten
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Allgemeine Verhaltenspflicht
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse des Anlegers auszuüben.